Kostenentwicklung Fundtiervertrag Zwickau
Bis 2012 stand das Tierheim Vielau unter dem damaligen Vorstand auf finanziell sicherer Basis
trotz hoher Tierzahlen und moderater Zahlungen der Kommunen.
Jahr Fundtiere Haushaltssoll in € Anordnung in €__________
2009 ? 64.000 57.730
2010 ? 70.000 61.648
2011 384 66.000 63.353
(Hunde: 54/ Katzen: 266/ Kleintiere: 64)
2012 280 69.736 61.643
(Hunde: 56/ Katzen: 168/ Kleintiere: 56)______________________________________
(Siehe dazu Anmerkungen 1)
Ab 2013 stiegen unter Leitung von Frau Dr. R. und Herrn Sp. die Forderungen
an die Stadt Zwickau deutlich an - trotz stetig sinkender Tierzahlen.
Hinzu kam eine jährliche Pauschale des Landkreises von 14.000 € für Verwahrtiere.
Jahr Fundtiere Haushaltssoll in € Anordnung in €___________
2013 249 104.000 109.403
(Hunde: 51/ Katzen: 179/ Kleintiere: 19) ​
2014 175 112.145 100.636
(Hunde: 33/ Katzen: 126/ Kleintiere: 16)
2015 244 104.000 100.005 (bis 24.11.2015)
(Hunde: 45/ Katzen: 163/ Kleintiere: 36)
2016 192 104.000 109.010
(Hunde: 33/ Katzen: 132/ Kleintiere: 27)
2017 135 104.000 110.757
(Hunde: 22/ Katzen: 84/ Kleintiere: 29)
2018 155 109.000 121.405 (bis 17.09.2018 !!!)
(Hunde: 18/ Katzen: 116/ Kleintiere: 10/ Exoten: 11)_____________________________
(Siehe dazu Anmerkungen 2)
2019 wird das Tierheim Röhrsdorf bzw. der Verein "Tierfreunde helfen Tieren in Not e.V." Vertragspartner der Stadt Zwickau. Die Zahlen der Fundtiere bleiben unverändert - die Kosten für deren Unterbringung und Vermittlung sinken extrem:
Jahr Fundtiere Haushaltssoll in € Anordnung in €___________
2019 154 74.605 74.605
(Hunde: 31/ Katzen: 99/ Kleintiere: 20/ Exoten: 4)
2020 143 74.605 74.605
(Hunde: 25/ Katzen: 102/ Kleintiere: 12/ Exoten: 4)
(Siehe dazu Anmerkungen 3)
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Anmerkungen 1
Bis 2012 erfolgten die Abschlüsse des Fundtiervertrags mit der Stadt Zwickau unter dem vorherigen Vorstand.
Trotz hoher Tierzahlen blieben die tatsächlichen Zahlungen stets UNTER dem vereinbarten Haushaltssoll.
Das Tierheim stand auf wirtschaftlich sicherer Basis, wie das zuständige Steuerbüro schriftlich bestätigte.
Trotzdem behaupten Frau Dr. R. und Herr Michael Sp. (Vorsitzende/ stellv. Vorsitzender) bis heute, wegen "Unterdeckung" wäre das Tierheim auf eine Insolvenz zugesteuert.
Anmerkungen 2
2013 erfolgte der erste Vertragsabschluss unter Leitung von Frau Dr. R. und Herrn Sp..
Trotz stetig sinkender Fundtierzahlen stiegen die Forderungen an die Stadt ab diesem Zeitpunkt deutlich an!
So betrugen die Tierzahlen 2014 weniger als die Hälfte derer von 2011.
Außerdem handelte Herr Sp. mit dem Landkreis eine zusätzliche Pauschale für Verwahrtiere aus (mehr als
14.000 € jährlich).
Diese stark gestiegenen Pauschalen wurden unter der Verantwortung von Frau Dr. R. und Herrn Sp. mehrfach nicht eingehalten, sondern deutlich ÜBERSCHRITTEN. An die Stadt Zwickau schrieb Frau Dr. R., dass die vereinbarten Summen trotz dieser Steigerungen nicht kostendeckend seien (Unterdeckung).
Anmerkungen 3
Ab 2019 sank mit dem neuen Vertragspartner aus Röhrsdorf das vereinbarte Haushaltssoll deutlich - bei gleichbleibender Fundtierzahl - und wurde eingehalten!!!
Im gesamten Jahr 2019 benötigte Röhrsdorf 46.800 € weniger als Vielau 2018 in knapp 9 Monaten (Januar bis
Mitte September). Damit war Vielau mehr als doppelt so teuer wie Röhrsdorf, das heruntergerechnet
auf 9 Monate knapp 56.000 € benötigt (Vielau 121.405 €).
Sächsisches Vergabegesetz § 5 (2): Auf ein Angebot mit einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Die Angemessenheit des Preises ist insbesondere dann zweifelhaft, wenn ein Angebot um mehr als 10 Prozent von dem nächsthöheren oder nächstniedrigeren Angebot abweicht. Die Gründe für die Abweichung sind vom Auftraggeber aufzuklären. Im Rahmen dieser Aufklärung ist der Bieter verpflichtet, seine Preisermittlung gegenüber dem Auftraggeber darzulegen.
Der Gesetzgeber sieht also bereits bei Abweichungen von 10 % die Gefahr zweifelhafter Angebote und fordert Aufklärung.