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29.10.2015 - ERNEUTES RECHTSANWALTSSCHREIBEN -
                                                                       ANDROHUNG EINER UNTERLASSUNGSKLAGE


ÖFFENTLICHE ERKLÄRUNG
Im Sommer 2014 hatte ich an einige Mitglieder meines Tierschutzvereins Zwickau u.U. aus Sorge um die Entwicklung in unserem Verein eine private Mail geschrieben - sozusagen von Mitglied zu Mitglied.
Darin verwies ich auch kurz auf die Situation im von unserem Schatzmeister geleiteten Leipziger Tierheim.
Einer dieser Briefe gelangte in die Hände unseres amtierenden Vorstands,
was letztendlich meinen Vereinsausschluss Ende 2014 zur Folge hatte.

Seit mehr als einem Jahr erhalte ich immer wieder Schreiben der Leipziger Rechtsanwältin, welche den Vereinsvorsitz in Leipzig im TSV unseres Schatzmeisters, Herrn Sp., innehat.

Nun wird mir eine Unterlassungsklage in Aussicht gestellt, falls ich nicht folgende Punkte aus meinem damaligen Schreiben in der Öffentlichkeit richtig stelle. Dieser Aufforderung möchte ich hiermit nachkommen:

Punkt 1: Ich hatte geschrieben: „Auch in Leipzig verstößt Herr Sp. gegen geltendes Recht, denn in seiner Vereinssatzung steht: Angestellte Mitarbeiter des Vereins bzw. eines von dem Verein betriebenen Tierheims dürfen dem Vorstand nach §26 BGB nicht angehören."
Dies war tatsächlich meinerseits nicht korrekt, da ich zu diesem Zeitpunkt als juristischer Laie noch der Meinung war, dass es sich in §26 BGB um alle Vorstandsämter handelt. Gemeint ist jedoch in diesem Fall nur der sogenannte innere Vorstand.

Punkt 2: Ich hatte in meinem Brief das Tierheim, welches unser Schatzmeister leitet, als städtisches Tierheim bezeichnet, da in vielen Veröffentlichungen (Zeitschriften, Leipzig TV) das Tierheim Breitenfeld offiziell als Städtisches Tierheim bezeichnet wird.
Nun wies mich die Anwältin darauf hin, dass der Erste Freie Tierschutzverein Leipzig und Umgebung e.V. Träger des Tierheimes Leipzig ist, welches aber nicht durch die Stadt Leipzig im Sinne eines städtischen Tierheimes finanziert wird. Auch diesen für den sächsischen Tierschutz offensichtlich extrem wichtigen Punkt möchte ich hiermit öffentlich richtig stellen.

Punkt 3: Hierzu kann ich persönlich nichts richtigstellen, da es sich gar nicht um Aussagen von mir handelt.
Ich hatte meinem damaligen Brief einen Offenen Brief angefügt, welcher zu dieser Zeit im Internet zu finden und von Leipziger Tierfreunden verfasst worden war.
Zuvor hatte ich in Leipzig mehrere Personen besucht bzw. zu Personen schriftlich Kontakt aufgenommen, welche im Tierheim Leipzig aktiv sind bzw. waren. Sie berichteten mir, dass es dort eine ähnlich traurige Entwicklung wie bei uns in Vielau gab, seit unser Schatzmeister, Herr Sp., die Leitung des dortigen Tierheims bzw. die Geschäftsführung des Vereins übernahm. Darum hängte ich diesen Offenen Brief zur Situation im Leipziger Tierheim an.

Darin hieß es u.a.: "Mir ist ein Hund bekannt, der FRISCH OPERIERT im Kalten und Nassen mit der Operationswunde im Leipziger Tierheim auf den nassen Fliesen lag... Ein Herr, der diesen Hund aus dem Tierheim Leipzig übernommen hat, hat ihn so auf dem kalten Fliesenboden liegen sehen mit der frischen Wunde im eigenen Kot und Urin!"

Zu der Aussage dieses Mannes schrieb mir die Anwältin in einer früheren Mail
:"...wir nehmen zur Kenntnis, dass dieser Herr sich scheinbar nicht mehr daran erinnern kann, bei wiederholten derartigen unwahren Aussagen, eine Unterlassungsklage zu erhalten."

Dazu hatte ich bereits im März 2015 folgende Anfrage an die Anwältin gerichtet:
„Könnten Sie mir dies bitte erklären, da ich es nicht wieder falsch weitergeben möchte. Kann sich der Mann nur scheinbar nicht mehr erinnern und woran genau kann er sich nicht mehr erinnern - an eine drohende Unterlassungsklage...??? Ich verstehe diesen Satz leider nicht.“

Bis heute erhielt ich dazu keine nähere Auskunft. Mir wurde lediglich mitgeteilt, dass es sich um eine Falschaussage handelt.
Ich persönlich kann dies weder bestätigen noch verneinen. Ich habe weder den offenen Brief verfasst noch war ich Zeuge dieser Vorfälle.

Es deckt sich jedoch mit dem, was mir Leipziger Tierschützer in Gesprächen berichteten. Darum hatte ich damals den Offenen Brief auch angehängt. Die Leipziger Tierfreunde machten auf mich einen glaubwürdigen Eindruck.
Auch stellt sich mir die Frage: Warum sollte sich ein älterer Herr solch eine Geschichte ausdenken?

Der anwaltlichen Forderung zur offentlichen Richtigstellung meiner Aussagen bin ich hiermit nachgekommen.

MM

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