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Nach dem Ausscheiden der langjährigen Tierheimleiterin wurde vom amtierenden Vorstand die komplette Mitarbeiterstruktur verändert, ohne dass dies durch einen Beschluss der MGV abgedeckt wurde:

 

Leitung des Arbeitsalltags und Weisungsbefugnis liegen in den Händen der Vereinsvorsitzenden, die gleichzeitig als Koordinatorin angestellt ist und deren Arbeitsplatz das Büro ist.

 

Die Stelle der Tierheimleiterin wurde gestrichen und dafür wurden – quasi als „Zwischenchefs“-

3 leitende Tierpflegerinnen angestellt.

 

Die langjährigen, erfahrenen Tierpflegerinnen – wenn auch ungelernt – hatten bisher gute Arbeit geleistet.

Nun mussten Sie Anweisungen von jungen, zwar ausgebildeten, jedoch unerfahrenen Kolleginnen gehorchen  und manche Fehlentwicklungen schweigend hinnehmen.

 

 

Welche gravierenden Auswirkungen dies auf die Tiere haben kann, sollen diese beiden Beispiele verdeutlichen:

 

Beim Anbringen der Planen an den neuen Zwingern wurden Löcher in die Metallschienen gebohrt. Der Metallabrieb blieb in den bereits von Hunden bewohnten Zwingern liegen. Ein aufmerksamer Gassigeher machte die Pflegerin auf diesen hochgefährlichen Zustand aufmerksam. Glücklicherweise   durften zu diesem Zeitpunkt die Gassigeher "ihre" Hunde noch selbst aus dem Zwinger holen. Die Aluminiumspäne in den Zwingern hätten  sonst sicher schlimme Folgen für die Hunde gehabt.

        

Ebenfalls während die Hunde in den neuen Zwingern saßen, wurden von einer Baufirma Nacharbeiten durchgeführt. Der Beton der Wasserabläufe wurde abgeschliffen, also eine Arbeit, die ungeheuer lärm- und staubintensiv ist. Da die Koordinatorin zu dieser Zeit nicht im Tierheim war und im Vorfeld auch keine derartige Dienstanweisung erteilt hatte, mussten die Hunde in den nicht gerade geräumigen Zwingern in Krach und Stäuben ausharren. Genügend Holzzwinger waren frei und das Umsetzen der Hunde wäre kein Problem gewesen, aber die Pfleger haben keine Entscheidungsbefugnis...

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beispiel für die Einstellung einer Mitarbeiterin:

Noch unter der ehemaligen Tierheimleiterin absolvierte eine junge Frau die Ausbildung zur Tierpflegerin im Tierheim Vielauer Wald. Bereits während der Ausbildung musste sie wiederholt ermahnt werden, weil sie sehr grob mit den Hunden umging. Bei mindestens einem der Gespräche war bereits die heutige Vereinsvorsitzende anwesend.

Nach Abschluss der Ausbildung wurde kein Arbeitsvertrag mit dieser Tierpflegerin vereinbart. Sie arbeitete dann in einem anderen Tierheim. Das Arbeitsverhältnis wurde jedoch nach recht kurzer Zeit durch einen Aufhebungsvertrag wieder beendet. Die Gründe sind uns bekannt...

 

Obwohl die Vorsitzende bereits bei früheren Gesprächen mit dieser Pflegerin über deren Umgang mit den Hunden dabei war, bekam diese nun einen Anstellungsvertrag im Tierheim Vielauer Wald.

 

Im Mai 2014 beobachteten Spaziergänger im Vielauer Wald, wie eine junge Frau ihren Hund schlimm behandelte. Durch eine Fernsehsendung aus dem Tierheim erfuhren sie wenig später, dass es sich um eine angestellte Tierpflegerin handelt. Sie besprachen diese Vorgänge daraufhin mit der Vorsitzenden.

(s. TIERSCHICKSALE - Spaziergänger berichten)

 

Diese Pflegerin hat durchaus Gespühr und oft auch einen gewaltfreien Umgang mit den Hunden. Aber immer wieder haben Ausführer beobachtet, wie sie Hunde anschrie, in die Seite trat oder diese auf 2 Pfoten mit engem Halsband zum Tor brachte, so dass diese kaum Luft bekamen.

 

Während inzwischen zwei Mitarbeiterinnen gekündigt wurde, die nach unserer Beobachtung eine einfühlsame Art im Umgang mit den Tieren hatten, arbeitet diese Pflegerin noch immer im Tierheim.

 

MM

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