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Kritische Fragen

Frage 1: Warum sorgte die Stadt Zwickau für die Hälfte aller Einnahmen in Vielau,

                obwohl sie nur 30 - 40 % der Gesamtkapazität des Tierheims nutzte???

(Der Clou: Laut Tierheimchefin sei selbst dies nicht kostendeckend gewesen.)

 

TH-Chefin und Vereinsvorsitzende Dr. Claudia R. 2019 in einem Schreiben an die Vereinsmitglieder:

"Die Stadt Zwickau hat in der Vergangenheit ca. 30 - 40 % der Gesamtkapazität des Tierheims genutzt."

 

07.03.2019 Tag24 Artikel:  "Stadt lässt Tierheim im Stich" :

"Damit verlieren wir unseren größten Auftraggeber", sagt Vorsitzende Claudia R. (45). ...Zwickau sorgte bisher für die Hälfte aller Einnahmen. ..."

 

2016 erhielt Vielau bereits 104.000 € trotz gesunkener Tierzahlen - also eine enorme Summe.
Im gleichen Jahr sandte Frau Dr. Claudia R. ein Schreiben an Oberbürgermeisterin Dr. Findeis, dass diese Summe NICHT kostendeckend sei !!!

 

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Frage 2: Warum benötigt (und bekommt) Vielau unter Leitung von Frau Dr. R. für dieselben
               Leistungen wesentlich höhere Summen als andere Tierheime der Region?

 

Beispiel Stadt Lichtenstein:

05.01.2019 - Freie Presse: "Fundtierverträge hart umkämpft"

 

Hier wird berichtet, dass die Stadt Lichtenstein ebenfalls ab 2019 ihre Fundtiere in Röhrsdorf unterbringt. Sie hatten mehrere Tierheime besichtigt und geprüft und Röhrsdorf für das geeignetste gehalten. Man hatte dabei "vor allem die konkreten Aspekte der Abholung, der Unterbringung, der tierärztlichen Versorgung sowie der Betreuung der Fundtiere beleuchtet."

 

Lichtensteins Pauschale von 4.300 € beinhaltet die Versorgung von 10 Tieren jährlich.

Hochgerechnet auf die durchschnittlichen Zwickauer Tierzahlen der letzten Jahre (ca. 150) ergäbe sich ein Betrag von 64.500 € !!! Tatsächlich bekam Vielau zuletzt sogar wesentlich mehr als die vereinbarten 109.000 €.


Beispiel Tierheim Röhrsdorf:

Bis 2012 stand das Tierheim Vielau unter dem damaligen Vorstand finanziell auf solider Basis

und benötigte dazu wesentlich geringere Zahlungen der Kommune:

Kalkulation: 69.736 € --- tatsächlich benötigte Summe: 61.643 €

 

Ab 2013 tragen Frau Dr. R. und Herr Sp. die Verantwortlichen im Tierheim Vielau.

Trotz stetig sinkender Tierzahlen stiegen die Forderungen an die Stadt Zwickau stark an.

Beispielhaft hier die Zahlen von 2018:

Kalkulation: 109.000 € --- tatsächlich benötigte Summe: 121.405 (bis 17.09.2018 !!!)

 

Ab 2019 übernahm das Tierheim Röhrsdorf die Unterbringung und Versorgung der Zwickauer Fundtiere

(Tierzahlen in etwas gleichbleibend).

Kalkulation: 74.605 € --- tatsächlich benötigte Summe: 74.605,-- €


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​Frage 3: Zahlte die Stadt Zwickau von 2013 bis 2018 jährlich Zigtausende Euro zu viel an das Tierheim Vielau?

 

​2018 gab es erstmals seit Jahren einen Mitbewerber (TH Röhrsdorf) für den Fundtiervertrag der Stadt Zwickau.

Plötzlich sanken die Kalkulation bzw. die Kostenforderungen des Vielauer Tierheims extrem

 

auf 85.000 €.

 

Dies sind über 36.000 € weniger, als Vielau 2018 für ein knappes Dreivierteljahr benötigte bzw. bekam

(vom 01.01. bis 17.09.2018: 121.405 € bei einer Kalkulation von 109.000 € für das gesamte Jahr) !!!

 

Seit 2019 erbringt das Tierheim Röhrsdorf den Nachweis, dass die von ihm kalkulierte Summe von

74.605 € für die Fundtierverwahrung der Stadt Zwickau ausreichend ist.

 

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​Frage 4: Warum gab es angesichts der extremen Kostenunterschiede bislang keine Überprüfung zur
               Rechtmäßigkeit der bis 2018 gezahlten vergleichsweise hohen Summen, so wie dies das
               Sächsische Vergabesetz in & 5 (2) fordert?

 

Wie gesagt, genügen dem Tierheim Röhrsdorf nachweislich knapp 75.000 €, um die Fundtiere der Stadt

Zwickau kompetent zu versorgen.

Somit benötigt es 46.800 € weniger als Vielau 2018 in knapp 9 Monaten ( Januar bis Mitte September).

Damit war Vielau mehr als doppelt so teuer wie Röhrsdorf (knapp 56.000 € für 9 Monate).

 

 

Sächsisches Vergabegesetz § 5 (2): Auf ein Angebot mit einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Die Angemessenheit des Preises ist insbesondere dann zweifelhaft, wenn ein Angebot um mehr als 10 Prozent von dem nächsthöheren oder nächstniedrigeren Angebot abweicht. Die Gründe für die Abweichung sind vom Auftraggeber aufzuklären. Im Rahmen dieser Aufklärung ist der Bieter verpflichtet, seine Preisermittlung gegenüber dem Auftraggeber darzulegen.

 

 

Der Gesetzgeber sieht also bereits bei Abweichungen von 10 % die Gefahr zweifelhafter Angebote und fordert Aufklärung. Wie oben erläutert, erhielt Vielau bis zu 100 % höhere Zahlungen für dieselbe Leistung.

Was geschah mit diesen Geldern?

 

(Erinnert sei an dieser Stelle an die Vorgänge in Bayreuth, wo unter Leitung von Frau Dr. R. ebenfalls die Kostenforderungen an die Stadt stetig anstiegen, bis die Stadt Bayreuth eine weitere Erhöhung verweigerte und Frau Dr. R. ihr Tierheim von einem Tag auf den anderen schloss. Dies geschah mitten im Winter bei Frost und es gab glücklicherweise einen Gnadenhof in der Nähe, der damals die Tiernotfälle aufnahm.)

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