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KAMPF UM DIE EIGENE KATZE

Mitte März war unsere einjährige Katze plötzlich aus dem Garten verschwunden und nicht mehr auffindbar.
Wir hängten Suchanzeigen auf, fragten in der Nachbarschaft herum... vergeblich.

Da zur gleichen Zeit eine weitere kleine Katze aus der Nachbarschaft verschwandt, fürchteten wir, dass sie Opfer von
Raubvögeln geworden waren. Auch unsere Katze ist sehr klein und zierlich.

Am 26.04.2017 entdeckten wir unsere Miez im Internet. Die Tierarztpraxis Reinsdorf hatte sie am Abend des 25.04. auf ihrer
Facebook-Seite veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt war unsere Katze bereits 11 Tage im Tierheim Vielauer Wald.
Wir hatten die Hoffnung schon aufgegeben, sie lebend wiederzusehen und freuten uns riesig.

Bereits kurz nach ihrem Verschwinden (also Mitte März) hatte ich den Verlust unserer Katze telefonisch im Tierheim Vielau gemeldet.


Obwohl also bereits eine Vermisstenanzeige für unsere Katze im TH eingegangen war, benachtichtigte uns das TH nicht, als
sie dort als Fundtier abgegeben wurde. Auch wurde unsere Katze nirgendwo veröffentlicht, um uns, die Halter, zu finden.

Dabei gehört es zu den vorrangigen Aufgaben eines Tierheims, die Eigentümer von Fundtieren ausfindig zu machen.
Auch sollten bei Aufnahme eines Fundtieres alle bereits eingegangenen Fundtieranzeigen überprüft werden, falls sich die Eigentümer eben bereits im TH gemeldet hatten.

Nichts von all dem wurde seitens des Tierheims unternommen!

Nachdem unsere Katze 10 Tage(!) in ihrem Quarantänezwinger im TH saß, wurde sie von einer Mitarbeiterin der Tierarztpraxis
Reinsdorf entdeckt und auf Grund ihres traurigen Zustands umgehend in die Arztpraxis gebracht und dort umfassend untersucht.

Sie war in solch einem schlimmen gesundheitlichen Zustand, dass der Arzt sie sogar auf Katzenleukämie untersuchte, eine Ultraschalluntersuchung durchführte sowie vielfältige Blut- und Schilddrüsenwerte abgeklärte.
Warum kam im Tierheim niemand auf diese Idee bei einem Tier, das humpelt, völlig abgemagert und in einem schlechten Allgemeinzustand ist?

Immerhin war sie bereits 10 Tage dort untergebracht. Auch wurde uns gesagt, dass unsere Katze bereits in einer schlimmen Verfassung war, als sie im TH abgegeben wurde!

Nicht genug damit. Einen Tag bevor sie von der Tierarztmitarbeiterin in diesem schlimmen Zustand entdeckt wurde, bekam sie im TH eine Mehrfachimpfung und wurde gechipt. Wie kann man ein solch krankes Tier impfen?

Diese Katze wurde am 9. Tag im TH geimpft und gechipt ohne jegliche Versuche, den Eigentümer zu finden.
In anderen Tierheimen wird zunächst einige Wochen gewartet und nach dem Eigentümer der Tiere gesucht, da das TH nicht berechtigt ist,
Eingriffe an fremdem Eigentum (Chipen) vorzunehmen. Auch sollte nur die notwendige medizinische Behandlung erfolgen, da man ja nicht weiß, ob das Tier kurz vorher bereits geimpft wurde. Zu häufiges Impfen belastet die Tiere.
Auch unsere Katze hatte ihre Impfungen einige Wochen zuvor bereits erhalten.

(Zur Ergänzung: Im Gespräch hatte der Schatzmeister im TSV Zwickau und Tierheimchef von Leipzig, Herr Sp., eingeräumt, dass das TH eine Frist einhalten muss, bevor sie Eingriffe am Fundtier vornimmt. Doch konnte oder wollte er nicht sagen, um welchen Zeitraum es sich da handelt.)

Hätte der Tierarzt nicht die Aufgabe des Tierheims übernommen, wäre unser Tier sicher noch immer im TH.
Er postete umgehend auf der Seite seiner Tierarztpraxis ein Bild unserer Katze und wir fuhren gleich am nächsten Tag überglücklich ins TH, um unsere Kleine abzuholen.

Für den 11tägigen Tierheimaufenthalt und die medizinische Versorgung unserer Katze sollten wir im TH 278 € SOFORT zahlen.
Darin enthalten war eine Rechnung über 144 € der Tierarztpraxis Reinsdorf.
Da unsere Katze jedoch bei ihrem Verschwinden gesund war, wollten wir vor dem Bezahlen wissen, für welche Leistungen
wir hier zahlen sollten. Dies konnte uns im TH niemand sagen.

Es lag keine Rechnung für diese Leistungen vor, da das FAX-Gerät der TA-Praxis an diesem Tag kaputt war.
Wir sollten also den Betrag "ins Blaue hinein" bezahlen, ohne einen Nachweis, wofür.

Wir erklärten uns bereit, die Rechnung des Tierheims (Unterbringung, Impfungen, Chipen) sofort zu bezahlen und das
Begleichen der TA-Rechnung in den nächsten Tagen direkt mit dem Tierarzt in dessen Praxis zu klären.
Obwohl des TH sicher nicht berechtigt war, unsere Kleine bereits am 9. Tag zu chipen und zu impfen,
waren wir bereit, dies umgehend zu bezahlen und rundeten sogar auf die Gesamtsumme von 140 € auf.

Doch im TH wurde gesagt, entweder wir bezahlen SOFORT ALLES (also blind, ohne Vorliegen der Rechnung und ohne zu wissen, für welche ärztlichen Leistungen) oder wir bekommen unsere Katze nicht zurück.
Wir durften unsere Kleine nicht einmal sehen.


Nach langer Diskussion schlug uns das TH einen "Kompromiss" vor: Wir sollten die Rechnung in der TA-Praxis begleichen
und dann wiederkommen.

Obwohl es noch nicht 16 Uhr war, wurde das TH-Tor sofort hinter uns verschlossen.
Wir riefen in der TA-Praxis Reinsdorf an. Dort sagte man uns, dass der Tierarzt gerade beschäftigt wäre, aber
man sicherte uns zu, dass die TA-Rechnung erstellt und direkt an uns als Besitzer gesandt wird und wir die Rechnung
in den nächsten Tagen in der Praxis begleichen können.


Die Tierarztkosten und die Aufwendungen des Tierheims sind zwei völlig verschiedene "Töpfe".
Wir sollten im TH Bescheid sagen, dass mit der Praxis alles geklärt ist und unsere Katze abholen.

Da ich am nächsten Tag auf Grund meiner beruflichen Verpflichtungen keine Chance sah, unser Tier abzuholen,
warteten wir vor dem TH bis 18.15 Uhr(!) auf das Ende der dort stattfindenden Vorstandssitzung.
Als das Licht im Büro endlich aus ging, klingelten wir und führten eine fast 30-minütige Diskussion mit Herrn Sp. (Schatzmeister),
Herrn Sch. (stellv. Vorsitzender) und zeitweise Frau Dr. R. (Vorsitzende) am verschlossenen TH-Tor: die drei Vorstände hinter dem Gitter und wir davor!

Wir sagten, dass wir alles mit der TA-Praxis zum Begleichen von deren Rechnung geklärt hatten und baten darum, unsere Katze (Eigentum) nun endlich mitnehmen zu können.
Herr Sp. lehnte dies weiterhin ab, denn er wisse ja nicht, ob der TA tatsächlich dem zugestimmt habe.


Man muss sich dies vorstellen:
Wir wurden vom TH weggeschickt, um die Begleichung der TA-Rechnung mit der TA-Praxis zu klären und nachdem wir dies getan hatten, stellte Herr Sp. unsere Aussagen in Frage.
Unsere Aufforderung, dann solle er doch bitte schnell mal in der Praxis anrufen, lehnte er ab mit den Worten: "Ich rufe hier niemanden an!"

Außerdem wären nur noch ein paar Vorstandsmitglieder da, also niemand, der die Katze herausgeben könne.
Auf unseren Einwand, dass doch die Vorsitzende die Tierheimleiterin sei und somit genau die zuständige Person, um Fundtiere auszuhändigen, meinte Frau Dr. R., sie wäre nicht die Tierheimleiterin und Herr Sp. sagte, das wäre nur dummes Zeug, was sich irgendwelche Ideoten hier aus der Gegend ausgedacht hätten.

Darf die Leitung einer solchen Einrichtung, die hauptsächlich von öffentlichen Geldern lebt, betroffene Bürger für dumm verkaufen und Tatsachen als Lügen hinstellen?


Frau Dr. R. ist u.a. für die Tierheimleitung angestellt und wird dafür bezahlt.
Warum ist sie als TH-Chefin nicht in der Lage, Fundtiere aushändigen?

Über 3 Stunden hatten wir an diesem Tag vergeblich um die Herausgabe unserer Katze gekämpft und das, obwohl wir SOFORT alle dem TH entstandenen Kosten begleichen wollten.

Da ich, wie gesagt, am kommenden Tag beruflich verhindert war, musste meine Mutter zum TH fahren.
Um unsere Kleine endlich nach Hause holen zu können, bezahlte sie die geforderten 274 € unter Vorbehalt.

Wir sind überglücklich, unsere Katze endlich wieder bei uns zu haben. Sie weicht mir nicht von der Seite und möchte ununterbrochen gestreichelt werden.

Aber wir waren auch entsetzt, in welchem Zustand wir unsere Katze nach 12 Tagen Tierheim Vielau zurückbekommen haben:
nur Haut und Knochen und Durchfall wie Wasser...

Zusammenfassend noch einmal die wichtigsten Punkte :

Es darf nicht sein,
- dass man sein Eigentum nicht ausgehändigt bekommt (zumal wir sofort alle Unkosten des TH bezahlen wollten). Das TH ist zur   sofortigen Herausgabe der Tiere verpflichtet! Nur das Veterinäramt hat das Recht, in begründeten Fällen Tiere einzuziehen.

- dass ein Tierheim nichts unternimmt, um Halter von Fundtieren zu finden (z.B. Veröffentlichen bei FB);

- dass zuvor eingegangene Fundtieranzeigen bei Aufnahme von Fundtieren nicht überprüft werden;

- dass Tiere ohne Einwilligung des Halters bereits wenige Tage nach Auffinden gechipt und geimpft werden;

- dass Tiere geimpft werden, denen es gesundheitlich sehr schlecht geht und dass ein offensichtlich krankes Tier erst untersucht    wird, nachdem ein Tierarzt dies veranlasst, der das Tier zufällig im Tierheim entdeckt;

- dass in einer öffentlichen Einrichtung wie dem TH Menschen und Tiere derart kaltherzig und arrogant behandelt werden.

Als Beispiel zum letzten Punkt sei noch gesagt, dass Herr Sp. meinem Sohn das Sprechen verbot mit den Worten: "täten Sie de Klappe halten... Sie halten sich bitte raus, weil sie damit nix zu tun haben."
Als ich erklärte, dass die Katze der ganzen Familie gehört und er sich auch dazu äußern darf, belehrte mich Herr Sp.
in einem lauten, herabwürdigenden Ton wörtlich:
"Die Katze gehört nicht der Familie sondern sie gehört im Zweifelsfall - also falls sie verheiratet sind - maximal dem angeheirateten Ehemann - aber nicht der ganzen Familie!!! Wenn man nach 27 Jahren Wiedervereinigung noch immer nicht begriffen hat, in welchem Staat Sie leben, dann..."

Abgesehen davon, dass diese Aussagen juristisch nicht haltbar sind, waren sie auch völlig daneben in einer Situation, wo man als Halter nur eines möchte: sein vermisstes Tier nach langen Wochen endlich wiederzusehen und nach Hause zu holen.

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